Montag, 2. September 2013

Vanessas Mörder bleibt eingesperrt - StadtZeitung

Der damals 19-jhrige Michael W. streifte am Abend des Rosenmontags 2002 mit einer Totenkopfmaske verkleidet durch die Straen Gersthofens. Schlielich brach er in das Zimmer der zwlfjhrigen Vanessa ein. Ihre Eltern besuchten eine Faschingsveranstaltung in der nahen Stadthalle. Michael W. ttete das Mdchen mit 21 Messerstichen. Ihr Bruder schlief whrenddessen ahnungslos im Nebenzimmer.

Vanessa war, wie die Prozesstage ergaben, ein Zufallsopfer. Michael W. wollte sie nach eigenen Worten nur erschrecken. Als das Mdchen aufwachte und schrie, habe er Panik bekommen und immer wieder zugestochen.

Das Gericht hielt den Mrder fr zurckgeblieben, aber schuldfhig. Gutachten sprachen von sozialen Defiziten und einem Eintauchen in eine mit Gewalt- und Ttungstaten angereicherte Fantasiewelt. Das Motiv fr seine Tat blieb allerdings ungeklrt.

Im Februar 2012 begann vor der Jugendkammer des Landgerichts die Verhandlung ber W.s Rckfallwahrscheinlichkeit. Dabei entbrannte ein heftiger Gutachterstreit. Die Staatsanwaltschaft sah in Michael W. weiterhin eine hohe Wahrscheinlichkeit schwerster Gewalt- oder Sexualdelikte und damit eine Gefahr fr die Bevlkerung. Zudem habe der Tter seine Tat bis heute nicht wirklich aufgearbeitet. Im November 2012 verurteilten die Richter Michael W. zu einer nachtrglichen Sicherungsverwahrung. Der Anwalt von Vanessas Mrder, Dr. Adam Ahmed, kndigte den Gang vor den BGH, das Bundesverfassungsgericht und den Europischen Gerichtshof fr Menschenrechte an.

Die Vorsitzende des Gersthofer Opferschutzvereins „Sicheres Leben", Gabriele Schmidthals-Pluta, bezeichnet die BGH-Entscheidung als „einen Teilerfolg".

Das besttige, dass das Landgericht „ganze Arbeit" geleistet hat, sagt sie unserer Zeitung. „Die hochgradige Gefhrlichkeit und psychische Strung Michael W.s wurden vom Gericht festgestellt, nicht zuletzt durch die Gutachten. Meines Erachtens insbesondere auch durch das Verhalten von Michael W. selbst whrend des ganzen Prozessablaufs."

Vanessas Mrder habe whrend der ganzen Jahre keine Reue gezeigt, angebotene Therapiemanahmen mangelhaft wahrgenommen und nicht gelernt mit dem Leben in der Gesellschaft klar zu kommen, so Schmidthals-Pluta weiter.

Sie zeigt sich zunchst erfreut darber, dass Michael W. im Moment keine Gefahr fr die ffentlichkeit darstelle. „Wnschenswert wre, er wrde die Zeit in der Sicherungsverwahrung gut nutzen, um zu ergrnden, warum er zu einer derartigen brutalen Tat fhig war. Wir hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht und der Europische Gerichtshof fr Menschenrechte die Tatsachen und Sachverhalte genauso erkennen knnen und entsprechend urteilen."

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