Im Prozess gegen den 31-jährigen Sebastian S., der seine Freundin Nicole H. (42) im März in deren Wohnung am Kölnberg erstochen hat, hat Verteidiger Martin Bücher die Vernehmungsmethoden der Polizeibeamten unmittelbar nach der Tat kritisiert. Er sprach von einer unzumutbaren Situation", da Sebastian S. in der Nacht des 24. März erst kurz vor der Vernehmung erfahren hatte, dass seine Freundin gestorben war.
Er selbst hatte um 23.15 Uhr den Notruf gewählt und gesagt: Ich hatte einen Streit mit meiner Freundin und ich habe auf sie eingeschlagen und mit so 'nem Messer, und sie liegt jetzt da und ist am Verbluten. Bitte, kommen Sie schnell." Nach seiner Festnahme fragte er die Beamten immer wieder, wie es Nicole H. gehe. Sebastian S. hatte zum Tatzeitpunkt einen Blutalkoholwert von 2,6 Promille; er war laut Bücher auch während der Vernehmung noch stark alkoholisiert und völlig übermüdet.
Ich wollte sie nicht töten"
Er wurde in diesem Zustand sechs Stunden lang vernommen", sagte der Anwalt. Die Beamten hätten Sebastian S. zwar angeboten, einen Anwalt einzuschalten, woraufhin S. nur sagte: Ich wollte sie nicht töten. Wenn sie jetzt tot ist, kann auch kein Anwalt mehr helfen." Die Beamten hätten aber den emotionalen Ausnahmezustand des 31-Jährigen ausgenutzt, der nicht verstanden habe, dass er dringend einen Anwalt gebraucht hätte.
Sebastian S. übernahm schon am ersten Verhandlungstag die Verantwortung für den Tod seiner Freundin. Ich wünschte, sie würde leben und es ginge ihr gut", sagte er. Er sagte aber auch, dass er sich an Details jener Nacht nicht mehr erinnere. Details, die er in der polizeilichen Vernehmung offenbar wusste beispielsweise, wo genau das Messer lag, das er aus der Küche geholt hatte und mit dem er Nicole H. schließlich tötete.
Fakten einfach hergeleitet
Sebastian S. sagte seinem Verteidiger später, er habe im Präsidium den Eindruck gehabt, auf alles eine Antwort geben zu müssen. Deshalb habe er sich bestimmte Fakten einfach hergeleitet. Tatsächlich könne er sich an viele Details nicht erinnern und sage das nicht, um zu taktieren.
Der psychiatrische Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass eine verminderte Schuldfähigkeit nicht ausgeschlossen werden kann, da eine Mischung aus Alkohol und affektiver Erregung die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten beeinträchtigt habe. Die Kammer muss nun entscheiden, ob sie sich dieser Meinung anschließt. Wenn ja, erwartet den 31-Jährigen eine Strafe zwischen einem und zehn Jahren. Sollte die Kammer ihn für voll schuldfähig halten, liegt das Strafmaß zwischen fünf und 15 Jahren. Die Plädoyers und das Urteil sind für Montag vorgesehen.
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