Der Prozess um die tödlichen Schüsse auf einen jungen Staatsanwalt in Dachau ist ohne den Angeklagten eröffnet worden. Der beinamputierte Rudolf U. erschien am Montag nicht zur Verhandlung vor dem Landgericht München, weil er erneut operiert werden musste, wie Richter Martin Rieder mitteilte. Nach Angaben eines Sachverständigen ist der 55-Jährige aber nur kurze Zeit nicht verhandlungsfähig.
Der wegen Mordes angeklagte U. hatte im Januar im Dachauer Amtsgericht während seiner Verurteilung wegen nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge eine Pistole gezogen und um sich geschossen. Dabei traf er den 31 Jahre alten Staatsanwalt Tilman T. tödlich.
Gutachter Malte Ludwig sagte, der Angeklagte habe den Wechsel der Verbände und Bettwäsche im Gefängnis verweigert und sei mit einer offenen Amputationswunde im Bett gelegen. Bei der Operation in einer Münchner Klinik werde nun eine eiternde Abszesshöhle im Oberschenkelstumpf behandelt. Die Verhandlungsunfähigkeit habe der Mann selbst verschuldet, weil er seit Monaten gesundheitserhaltende Maßnahmen überwiegend abgelehnt habe.
Voll kommunikationsfähig"
Unter Umständen könne der Angeklagte aber bereits am Mittwoch vor Gericht erscheinen, sagte Ludwig. U. sei zwar etwas verlangsamt", aber fieberfrei und voll kommunikationsfähig" sowie örtlich und zeitlich voll orientiert". Gutachter Henning Saß ergänzte, dass beim Angeklagten aus psychiatrischer Sicht keine wesentliche Einschränkung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit festgestellt worden sei.
Unabhängig von der Verhandlungsfähigkeit ist es laut Staatsanwaltschaft grundsätzlich möglich, die Verhandlung ohne den Angeklagten fortzusetzen. Sprecher Thomas Steinkraus-Koch sagte, Voraussetzung dafür sei, dass U. bereits vor knapp zwei Wochen in der Justizvollzugsanstalt angehört worden sei. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat er dabei wesentliche Teile der Tat eingeräumt", sagte Steinkraus-Koch. Der Angeklagte habe erklärt, Staatsanwalt T. töten zu wollen und dies mit seinem Hass auf die Justiz" begründet. Als Motiv für die Tat habe er zudem genannt, dass er in mehreren Verfahren immer wieder vor Gericht gescheitert sei.
Verteidiger Maximilian Kaiser ergänzte zum Motiv seines Mandanten, dieser habe sich bei den insgesamt 35 Verfahren, an denen er beteiligt gewesen sei, in Teilen ungerecht behandelt gefühlt. Der Prozess in Dachau habe das Fass für ihn zum Überlaufen gebracht". Sein Mandant habe jedoch nicht, wie im Vorfeld behauptet, alle Anwesenden im Dachauer Gerichtssaal töten wollen.
Angeklagter zurechtgestutzt"
Die Anwältin der Nebenklage, Gabriele Schöch, kritisierte, dass sich der Angeklagte durch sein Verhalten seiner Verantwortung entziehe. Der bisherige Verlauf sei schwierig für alle Hinterbliebenen. Das Wichtigste sei jedoch, dass der Prozess nun endlich losgehe und dann zu einem Abschluss komme, bei dem U. verurteilt werde. Verteidiger Kaiser äußerte Verständnis für den Wunsch, dass der Angeklagte persönlich vor Gericht erscheine, mahnte jedoch, die Menschenwürde zu wahren. Sein Mandant habe sterben wollen, sei jedoch für diesen Prozess zurechtgestutzt" worden.
Der Prozess war wegen der Erkrankung des Angeklagten von Ende Oktober auf Montag verschoben worden. Der diabeteskranke Transportunternehmer litt seinem Verteidiger zufolge noch vor zwei Wochen an einer beginnenden Blutvergiftung und wollte sich nicht lebenserhaltend behandeln lassen. Eine Beinamputation sorgte für Wirbel, da sie nach Vorwürfen des Angeklagten unter Vorspiegelung falscher Tatsachen vorgenommen wurde.
Bis Ende November sind elf Verhandlungstage angesetzt. (dapd)
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