Donnerstag, 8. November 2012

Urteil - Lenas Mörder muss in Psychiatrie - Frankfurter Rundschau

Der Mörder der elfjährigen Lena aus Emden muss für unbestimmte Zeit in die Psychiatrie. Nach Ansicht der Richter hatte der mittlerweile 19-Jährige das Mädchen im März diesen Jahres in einem Parkhaus getötet, nachdem er vorher versucht hatte, sie zu vergewaltigen.

Aurich/Emden –  

Seit August musste sich der 19-Jährige unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor der Jugendkammer verantworten. Jetzt ist das Urteil gefallen. Die Richter sprachen den Angeklagten des versuchten sexuellen Missbrauchs und des Mordes an der elf Jahre alten Lena schuldig und ordneten eine dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt an. Er sei wegen einer schweren Persönlichkeitsstörung vermindert schuldfähig und eine Gefahr für die Allgemeinheit, sagte der Vorsitzende Richter Werner Brederlow. Wann der Mann wieder frei kommt, ist offen, entschied am Mittwoch das Landgericht Aurich.

Der Angeklagte hatte nach Überzeugung des Gerichts im vergangenen März das elfjährige Mädchen in einem Parkhaus in Emden erwürgt, nachdem er versucht hatte, die Schülerin sexuell zu missbrauchen. Er war zur Tatzeit 18 Jahre alt, weshalb er nun nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wurde. Ursprünglich war er auch wegen Vergewaltigung angeklagt, diesen Vorwurf sah das Gericht nach dem unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehaltenen Prozess aber nicht als erwiesen an. Stattdessen verurteilte es den jungen Mann wegen versuchten Missbrauchs.

Eine Dauer für die psychiatrische Unterbringung legte das Gericht in seiner Urteilsbegründung nicht fest. Diese ist abhängig von etwaigen Fortschritten bei der Behandlung. „Sie können sicher sein, dass es sich um einen sehr langen Zeitraum handelt", sagte der Vorsitzende Richter. Der Angeklagte leide seit seiner Kindheit unter einer schweren mehrfachen, faktisch unbehandelten Störung seiner Persönlichkeit. Er habe sich bislang als therapieunwillig erwiesen. Auch während des Prozesses habe er sich nur teilweise geöffnet.

Der nahm das Urteil mit gesenktem Kopf entgegen. Auch Lenas Eltern saßen weinend im Gerichtssaal.

Die ostfriesische Kleinstadt Emden steht unter Schock. Ein 11-jähriges Mädchen wurde in einem Parkhaus - direkt neben einem großen Kino - missbraucht und getötet. Die Polizei hat einen Tatverdächtigen festgenommen.

Foto: dpa

Die ostfriesische Kleinstadt Emden steht unter Schock. Ein 11-jähriges Mädchen wurde in einem Parkhaus - direkt neben einem großen Kino - missbraucht und getötet. Die Polizei hat einen Tatverdächtigen festgenommen.

Foto: dapd

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Der Emder Parkhaus-Mord hatte nicht nur die Menschen in Ostfriesland schockiert. Foto: Michael Bahlo

Ein Parkhauswächter fand Lenas Leiche in einem Treppenhaus hinter einem Notausgang. Foto: Ingo Wagner

Das Landgericht rechnet mit großem Interesse an der Verhandlung. Foto: Irena Güttel

Wie Lena zu Tode kam, wollten die Ermittler bislang nicht bekanntgeben. Foto: Carmen Jaspersen

Schwere Ermittlungspannen im Fall Lena sorgten bundesweit für Schlagzeilen. Foto: Polizei Emden

Der wegen Mordes an der elfjährigen Lena aus Emden angeklagte Mann im Saal des Landgerichtes Aurich. Foto: Jörg Sarbach

Lena war am 24. März tot in einem Parkhaus gefunden worden. Eine Woche später wurde der Angeklagte nach einem DNA-Spurenabgleich festgenommen. Während des Prozesses ist er aus der Untersuchungshaft in eine psychiatrische Einrichtung verlegt worden.

Falsche Verhaftung und Lynchaufrufe

Der Mord an Lena hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, auch weil es im Internet nach einer ersten Festnahme zu Lynchaufrufen gekommen war. Die Polizei hatte zunächst einen 17-Jährigen festgenommen, der sich später als unschuldig erwies. Minuten nach seiner Verhaftung teilten Bürger über soziale Netzwerke seinen Namen und die Anschrift mit. Wenige Stunden später rief jemand über Facebook dazu auf, die Emder Polizei zu stürmen, um den Verhafteten zu lynchen. Ein 18-Jähriger, der den Auflauf mit ausgelöst hatte, wurde später zu 14 Tagen Arrest verurteilt.
Für Diskussionen hatten auch die ermittelnden Beamten gesorgt. Ihnen wird vorgeworfen, nicht schnell genug reagiert zu haben, als der junge Mann im Zusammenhang mit kinderpornografischen Fotos auffiel. Eine genehmigte Hausdurchsuchung wurde bis zum Tod von Lena nicht durchgeführt. Zurzeit laufen Disziplinarverfahren gegen acht Polizisten. Gegen zwei Beamte hat die Staatsanwaltschaft Verfahren wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt eingestellt. Außerdem wird gegen Verantwortliche der Kinder- und Jugendpsychiatrie Aschendorf ermittelt. Dort wurde der 19-Jährige zeitweise stationär behandelt. Geprüft wird, ob er zu früh entlassen wurde.

Die ostfriesische Kleinstadt Emden steht unter Schock. Ein 11-jähriges Mädchen wurde in einem Parkhaus - direkt neben einem großen Kino - missbraucht und getötet. Die Polizei hat einen Tatverdächtigen festgenommen.

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Der Emder Parkhaus-Mord hatte nicht nur die Menschen in Ostfriesland schockiert. Foto: Michael Bahlo

Ein Parkhauswächter fand Lenas Leiche in einem Treppenhaus hinter einem Notausgang. Foto: Ingo Wagner

Das Landgericht rechnet mit großem Interesse an der Verhandlung. Foto: Irena Güttel

Wie Lena zu Tode kam, wollten die Ermittler bislang nicht bekanntgeben. Foto: Carmen Jaspersen

Schwere Ermittlungspannen im Fall Lena sorgten bundesweit für Schlagzeilen. Foto: Polizei Emden

Der wegen Mordes an der elfjährigen Lena aus Emden angeklagte Mann im Saal des Landgerichtes Aurich. Foto: Jörg Sarbach

Im Urteil trat das Gericht dem Vorwurf entgegen, der Mord sei erst durch ein Versagen der Sicherheitsbehörden ermöglicht worden. Es habe zuvor zu keinem Zeitpunkt die rechtliche Möglichkeit gegeben, den Angeklagten einzusperren, betonte Brederlow.

Vergewaltigung einer Joggerin nicht nachgewiesen

In dem Prozess musste sich der 19-Jährige auch wegen einer Attacke auf eine Joggerin in Emden einige Monate vor dem Mord an Lena verantworten. Das Gericht sah in dieser Tat nach der Beweisaufnahme aber keine sexuell motivierte Tat. Es wertete sie als gefährliche Körperverletzung.
Die Verteidigung und die Anwälte der als Nebenkläger in dem Prozess auftretenden Angehörigen Lenas begrüßten das Urteil. Der Verteidiger sagte, das Urteil sei für seinen Mandanten „nachvollziehbar". Er werde ihm nicht unbedingt dazu raten, dagegen Revision einzulegen. (dpa/ dapd/afp)


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