Samstag, 2. Februar 2013

Ex-Freundin getötet: Anklage fordert lebenslang für 22-Jährigen - Kölner Stadt-Anzeiger

Magdeburg. Weil er eine junge Frau in einer Gartenanlage in Magdeburg getötet haben soll, muss ein 22-Jähriger nach dem Willen der Staatsanwaltschaft wegen Mordes verurteilt werden. Die Anklage sieht neben Mord auch eine besondere Schwere der Schuld, wie ein Sprecher des Landgerichts am Freitag mitteilte. Das würde eine lebenslange Freiheitsstrafe bedeuten. Stellt das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, kann der Verurteilte auch bei guter Führung nicht nach 15 Jahren entlassen werden. Die Verteidigung beantragte laut dem Sprecher eine Verurteilung wegen Totschlags zu neun Jahren Haft. Das Urteil werde am kommenden Mittwoch erwartet.

Der Angeklagte soll seine 18 Jahre alte Ex-Freundin im August 2012 vergewaltigt und getötet haben. Er soll ihr mehrfach auf den Kopf geschlagen und sie in einem Kinderpool ertränkt haben. Das Motiv des Mannes war laut Anklage, dass der Mann sexuelles Interesse an der Frau hatte, diese sich aber wehrte. (dpa/sa)

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