Frankfurt/Main (RPO). Mehr als zehn Jahre nach der Verurteilung des Kindsmörders Gäfgen beschäftigt dieser noch immer die Justiz. Darf der verschuldete Häftling das Geld persönlich beanspruchen, das ihm wegen der Folterandrohung im Verhör zusteht?
Der hoch verschuldete Kindsmörder Magnus Gäfgen kann die 3000 Euro Entschädigung persönlich beanspruchen, die er vom Land Hessen wegen einer illegalen Folterdrohung bekommt. Das hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden, wie der zuständige Richter Roland Glöckner am Dienstag sagte. Er bestätigte damit einen Bericht der "Frankfurter Rundschau" ("FR"/Dienstagsausgabe). Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. Gäfgens Insolvenzverwalter könne beim Landgericht auf Auszahlung des Geldes klagen oder beim Oberlandesgericht (OLG) Beschwerde einlegen.
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