Samstag, 12. Januar 2013

Dennis' Mörder kann für immer in Haft bleiben - DIE WELT

Der als Mörder des kleinen Dennis bekannt gewordene Martin N., 42, muss nach Verbüßen seiner lebenslangen Gefängnisstrafe nicht in Sicherungsverwahrung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt eine entsprechende Anordnung des Landgerichts Stade aufgehoben. Begründung: Durch die zusätzliche Anordnung der Sicherungsverwahrung könne "kein zusätzlicher Gewinn für die Sicherheitsbelange der Allgemeinheit erzielt werden".

Eine Sicherungsverwahrung sei zudem nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neben einer lebenslangen Freiheitsstrafe nur zulässig, wenn sie unerlässlich sei, so der BGH. Dies vereinte das Gericht im Fall von Martin N. Selbst in 20 Jahren komme eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nicht in Betracht, wenn er weiter eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Der BGH bestätigte jedoch die Verurteilung des Mörders zu lebenslanger Haft bei besonderer Schwere der Schuld. Damit ist eine Bewährung nach 15 Jahren ohnehin ausgeschlossen. Möglicherweise bleibe er "bis an sein Lebensende in Strafhaft", so der BGH. Nur wenn sich während der Haft herausstelle, dass Martin N. nicht mehr gefährlich sei, könne er entlassen werden. Dann jedoch fehlten auch die Voraussetzungen einer Sicherungsverwahrung. Insofern sei diese "überflüssig", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Stade, Kai Thomas Breas. Martin N. war im April 2011 in Wilstorf festgenommen und im Februar 2012 verurteilt worden, weil er zwischen 1992 und 2001 drei Jungen aus Landschulheimen und Zeltlagern entführt und erwürgt hatte.

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