Wenn die Streiche von Kindern und Jugendlichen an Halloween zu Sachschäden führen, kann das ernsthafte Folgen haben. Andere auf die Schippe zu nehmen ist an sich kein Problem", sagte die Rechtsanwältin Eva Becker, Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Aber in dem Moment, in dem Schäden an Sachen oder Personen entstehen, hört der Spaß auf." Schon wer das Türschloss mit Leim verklebt oder eine Farbbombe gegen die Hauswand wirft, begeht mutwillige Sachbeschädigung.
Foto: dpa
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