Mittwoch, 13. März 2013

Joggerinnen-Mörder bleibt hinter Gittern - Mittelbayerische

Seit 2008 kämpft der Sexualstraftäter aus dem Landkreis Regensburg mit seinem Anwalt Adam Ahmed um seine Freilassung. Doch auch die Revision zum Bundesgerichtshof hatte keinen Erfolg. Foto: Archiv

Von Fritz Winter, MZ

Karlsruhe/Kelheim. Im Juni 1997 ereignete sich im Paintner Forst beim Frauenhäusl im Landkreis Kelheim eine schreckliche Bluttat: Ein damals 19-jähriger aus dem Landkreis Regensburg passte die hübsche Joggerin Margit R. (31) ab. Er überfiel sie, warf sie zu Boden und versuchte sie zu vergewaltigen – was wegen der heftigen Gegenwehr nicht gelang. Schließlich erdrosselte er sie mit einem Ast und einem Bremsseil, entkleidete den Unterkörper der jungen Frau und onanierte über der Sterbenden.

Umstrittene Sicherungsverwahrung

Seit seiner Festnahme nach einem Massen-Gentest sitzt der heute 35-Jährige hinter Gittern. Zusammen mit seinem Anwalt Dr. Adam Ahmed aus München kämpft er durch alle Instanzen für seine Freilassung, denn die Rechtmäßigkeit der Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Straftätern, die nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden, ist hoch umstritten. Jetzt musste der Mann eine weitere juristische Niederlage hinnehmen: Der Bundesgerichtshof verwarf eine Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Regensburg vom 3. August vergangenen Jahres. Es lägen keine Verfahrensfehler vor, auch materielles Recht sei nicht verletzt worden, so die Bundesrichter.

Der Fall sorgt sei Jahren für Aufmerksamkeit in der ganzen Republik. Denn der Sexualstraftäter hatte am 17. Juli 2008 seine Jugendstrafe wegen Mordes von zehn Jahren vollständig verbüßt. Kurz bevor Margit R.s Mörder freikommen sollte, wurde auf Initiative Bayerns im Bundesrat trotz der Skepsis vieler Experten ein neues Gesetz im Eilverfahren durchgedrückt. So wurde der Oberpfälzer zum ersten Straftäter, gegen den wegen des neuen Paragraphen vom Landgericht Regensburg nachträglich die Sicherungsverwahrung verhängt wird, obwohl er nach Jugendstrafrecht verurteilt worden war. Zusammen mit Anwalt Ahmed wehrte sich der Verurteilte, musste aber zunächst beim Bundesgerichtshof im Jahr 2010 eine Niederlage einstecken. Inzwischen hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) jedoch geurteilt, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen die Menschenrechte verstoßen kann. Vor allem zwei Punkte kritisierte der EGMR: Die Unterbringung und Behandlung der Sicherungsverwahrten, die ihre Strafe bereits abgesessen haben, unterscheide sich zu wenig von dem der „normalen" Häftlinge. Und zudem sei die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht vereinbar mit dem Verbot rückwirkender Strafen.

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