Vor knapp zehn Monaten tötete ein Häftling in einem Gefängnis in Kassel einen Mitinsassen. Wegen der Gewalttat wird der 38-jährige jetzt dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik untergebracht, wie das Landgericht Kassel am Donnerstag entschied. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann den anderen Gefangenen (54) in der Nacht zum 16. September 2012 erwürgt hatte. Er sei aber schuldunfähig.
Der 38-Jährige habe wegen wahnhafter Halluzinationen Stimmen gehört, die ihm die Tat befohlen hätten, begründete der Vorsitzende Richter das Urteil. Im Prozess hatten Verteidigung und Nebenklage dem Gefängnis schwere Fehler im Vorfeld der Tat vorgeworfen. Bei der Urteilsfindung sei das jedoch irrelevant gewesen, sagte der Richter.
Die Kammer habe einzig darüber zu entscheiden gehabt, ob der 38-Jährige die Tat begangen habe, ob er schuldunfähig sei und ob er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. "Alle drei Fragen sind eindeutig mit Ja zu beantworten." Deshalb habe das Gericht die Sicherungsverwahrung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Ein Gutachter hatte dem Mann eine schwere Psychose attestiert.
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