Der wegen sechsfachen Mordes verurteilte Heinz Nieder müsste spätestens am Dienstag seine Haftstrafe antreten.

Sonnenbrille, Baseballkappe, Hörgerät und Drei-Tage-Bart: So erschien Heinz Nieder im Februar 2008 vor Gericht. Der Düsseldorfer wurde wegen sechsfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
Sonnenbrille, Baseballkappe, Hörgerät und Drei-Tage-Bart: So erschien Heinz Nieder im Februar 2008 vor Gericht. Der Düsseldorfer wurde wegen sechsfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

Sonnenbrille, Baseballkappe, Hörgerät und Drei-Tage-Bart: So erschien Heinz Nieder im Februar 2008 vor Gericht. Der Düsseldorfer wurde wegen sechsfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

dpa

Sonnenbrille, Baseballkappe, Hörgerät und Drei-Tage-Bart: So erschien Heinz Nieder im Februar 2008 vor Gericht. Der Düsseldorfer wurde wegen sechsfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

Düsseldorf. Zwölf Jahre nach der Explosion an der Düsseldorfer Krahestraße ist der ehemalige Hausbesitzer Heinz Nieder wegen mehrfachen Mordes verurteilt. Ob der 49-Jährige die lebenslange Haftstrafe bis zum kommenden Dienstag aber wirklich antritt, ist nicht mehr sicher.

Bei der Explosion am 24. Juli 1997 waren sechs Menschen getötet worden. Nieders Komplize, der Dachdecker Udo Schmitz, hatte in der Nacht den Gashahn aufgedreht. Vor Gericht sagte Nieder aus, er habe die Mieter seines Hauses durch eine Gasverpuffung erschrecken und zum Auszug bewegen wollen.

Nieders Anwalt hat jetzt einen unbefristeten Strafaufschub beantragt. Nieder sei zu krank fürs Gefängnis. Der zuständige Staatsanwalt Christoph Kumpa hat den Antrag jedoch zurückgewiesen. Nieders seelischer und körperlicher Zustand war schon während der drei Strafprozesse ein Dauerthema. Er wurde wegen psychosomatischer Beschwerden untersucht. Die Gutachter befanden: Nieder sei mit gewissen Einschränkungen fähig, der Gerichtsverhandlung zu folgen, und auch haftfähig.

Gutachten bescheinigen Nieder psychosomatische Beschwerden

Die aktuell eingereichten Gutachten stammen von einem Internisten und einem Psychotherapeuten und bescheinigen Nieder wiederum psychosomatische Beschwerden, die einem Haftantritt entgegenstünden. Staatsanwalt Kumpa sagt dazu: "Ich habe den Antrag abgelehnt. Herr Nieder ist haftfähig und kann in der Justiz-Vollzugsanstalt Hagen auch adäquat medizinisch versorgt werden." Nun kann Nieders Anwalt seinen Antrag beim Landgericht Duisburg stellen, welches das rechtskräftige Urteil gesprochen hat, oder Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.

Zurzeit befindet sich Nieder noch auf freiem Fuß. Er muss sich bald in der Justizvollzugsanstalt Hagen zum Haftantritt melden. Das Urteil des Duisburger Schwurgerichts von März 2008, das im Februar 2009 vom Bundesgerichtshof bestätigt worden ist, lautete auf eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen sechsfachen Mordes und zweifachen Mordversuchs.

1. Prozess: 2001 werden Heinz Nieder und Udo Schmitz vom Düsseldorfer Landgericht zu lebenslanger Haft verurteilt.

1. Aufhebung: Die Strafe gegen Schmitz bleibt rechtskräftig, das Verfahren gegen Nieder wird nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BHG) wegen eines Formfehlers neu aufgerollt.

Freiheit: Im Dezember 2005 setzt das Bundesverfassungsgericht Nieder nach achteinhalb Jahren U-Haft auf freien Fuß.

2. Prozess: 2006 verurteilt ihn das Düsseldorfer Landgericht wegen Herbeiführung einer Explosion zu 13,5 Jahren Haft.

2. Aufhebung: Im Juli 2007 hebt der BGH auch dieses Urteil auf.

Urteil: Im März 2008 verurteilt ihn das Landgericht Duisburg wegen Mordes und Mordversuchs zu lebenslanger Haft.

Das Landgericht Düsseldorf hatte Schmitz und Nieder bereits 2001 zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Doch nur Schmitz musste ins Gefängnis, das Urteil gegen Nieder hob der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wegen eines Formfehlers auf und verwies die Sache an eine andere Düsseldorfer Kammer. Auch das zweite Urteil (13,5 Jahre) wurde vom BGH kassiert. Das letzte Urteil in Sachen Krahestraße des Duisburger Landgerichts (lebenslang) hatte letztlich Bestand.

Die Verfahren gegen Nieder haben sich über zwölf Jahre hingezogen. Achteinhalb Jahre saß er in U-Haft. Wegen der überlangen Verfahrensdauer bekam Nieder einen Strafrabatt von vier Jahren zugesprochen. Weil die Duisburger Richter die "besondere Schwere der Schuld" festgestellt haben, muss Nieder deutlich mehr als 15Jahre hinter Gitter. Die bereits verbüßte Untersuchungshaft wird auf die Strafe angerechnet, ebenso der "Rabatt" von vier Jahren. Strafrechts-Experten rechnen damit, dass Nieder noch etwa acht Jahre Freiheitsstrafe verbüßen muss.

Sollte Nieder nicht zum Haftantritt in Hagen erscheinen, wird er per Haftbefehl gesucht werden.