K.-o.-Tropfen-Mörder
Dirk P. soll drei Männer mit K.-o.-Tropfen umgebracht haben. Die Berliner Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe. Er habe die Männer aus "Habgier und Heimtücke" getötet.
Dirk P. wird vermutlich in die Annalen der Berliner Justizgeschichte eingehen. Als der K.-o.-Tropfen-Mörder, der drei Männer getötet hat. Die Staatsanwaltschaft beantragte am Freitag für den 38-Jährigen eine lebenslange Freiheitsstrafe, verbunden mit der Einschätzung einer besonderen Schwere der Schuld. Das würde verhindern, dass Dirk P. schon nach 15 Jahren den ersten Antrag auf eine Strafaussetzung beantragen könnte.
Nach Einschätzung von Staatsanwältin Angela Luther haben sich nach einer umfangreichen Beweisaufnahme die Vorwürfe der Anklage gegen Dirk P. voll bestätigt. Er habe "innerhalb von nicht einmal drei Wochen drei Männer aus Habgier und Heimtücke getötet". Bei zwei weiteren Männern sei der gelernte Krankenpfleger nur knapp gescheitert. Seine Opfer hatte Dirk P. über Internetforen der Homosexuellenszene, in einem anderen Fall auch in einer Bar kennengelernt. Er soll ihnen dann ohne ihr Wissen mit Liquid Ecstasy – auch K.-o.-Tropfen genannt – angereicherte Getränke angeboten haben.
Die Staatsanwaltschaft gehe davon aus, so Anklägerin Luther, dass sein wichtigstes Motiv Habsucht gewesen. So habe ihm nachgewiesen werden können, dass er mit den Kreditkarten der Opfer teure Fahrkarten für Fernzüge kaufte. Auch Kleidung, Handys und Bargeld soll er, nachdem er die Opfer betäubte, an sich genommen haben. "Es war das Werk eines kaltblütigen, bösen Menschen, der sich schlicht bereichern wollte", erklärte Luther.
Dirk P. bestreitet Mordabsicht
Dirk P. hatte vor Gericht bestritten, die Opfer planvoll umgebracht zu haben. Aus seiner Sicht handele es sich eher um Unfälle. Mit Liquid Ecstasy sei er erstmals Ende 2011 in Berührung gekommen. Ein Mann habe es ihm im Volkspark Friedrichshain angeboten. Er habe die aphrodisierende Wirkung genossen, sagte Dirk P. vor Gericht. Das habe ihm geholfen, beim Sex mit anderen Männern sein schlechtes Gewissen auszublenden – weil er parallel ja auch eine feste Beziehung mit einem anderen Mann pflegte. Gekauft habe er sich das Liquid Ecstasy über das Internet.
Nach seiner Festnahme hatte Dirk P. versucht, sich umzubringen. Staatsanwältin Luther wertete das jedoch nicht als ein Zeichen von Reue und sprach bei ihrem Plädoyer von "halbherzigen Suizidversuchen". Es sei bei dem Angeklagten schon so etwas wie Bedauern herauszuhören gewesen, "das betrifft aber nur seine eigene Person", so die Anklägerin. Opfern und Angehörigen sei er "ein ehrliches Bedauern schuldig" geblieben. "Sie sind der größte Betrüger, Lügner, Blender, der mir in meiner Laufbahn untergekommen ist", sagte sie, direkt an den Angeklagten gewandt, der immer wieder den Kopf schüttelte. "Sie sind ein kaltblütiger, selbstbezogener, böser Mensch."
Angeklagter leidet an narzisstischer Persönlichkeitsstörung
Der psychiatrische Gutachter Alexander Böhle hatte Dirk P. eine narzisstische Persönlichkeitsstörung attestiert. Das habe jedoch keinen Einfluss auf die Schuldfähigkeit des Angeklagten, so der Sachverständige. Staatsanwältin Luther schloss sich dieser Einschätzung an. Neben dem Hauptmotiv Geld habe auch Machtgewinn eine gewisse Rolle gespielt, sagte sie. "Es war für den Angeklagten ein erhebendes Gefühl, seine Opfer sterben zu sehen."
Die Staatsanwältin wertete es auch als Lüge, dass Dirk P. nach einem angeblich zuvor soliden bürgerlichen Leben erstmals im Sommer 2011 einen Diebstahl begangen haben will. Den Ermittlungen zufolge hatte er schon 2006 vom Konto seiner Oma 1000 Euro ohne deren Wissen abgehoben. Anschließend hatte sie ihm die Kontovollmacht entzogen. Im selben Jahr, so Anklägerin Luther, sei die alte Dame dann "unter seltsamen Umständen" plötzlich gestorben. Dirk P. erbte von ihr 96.000 Euro. Das Geld war dann auch die Grundlage für den Angeklagten, mit seinem Lebensgefährten aus Süddeutschland nach Berlin zu ziehen. Hier begann er mit einem gefälschten Abiturzeugnis ein Studium zum Lehramt. Das Urteil gegen Dirk P. soll am 28. Juni gesprochen werden.
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