Freitag, 28. Juni 2013

Mörder nach 43 Jahren auf freiem Fuß - Frankenpost

Coburg - Wo sich der heute 70-Jhrige aufhlt, dazu machte er keine Angaben: "Es hat sich eine Einrichtung gefunden." Dafr liege die Kostenzusage ebenso vor wie fr einen Betreuer und Bewhrungshelfer. Sie sollen Manfred W. in Freiheit auf das Leben auerhalb von Gefngnismauern vorbereiten. Das Landgericht Regensburg hatte im Mai die Entlassung unter Auflagen verfgt. Danach darf sich der ehemalige Hftling Minderjhrigen nicht nhern und muss sich ambulant in psychotherapeutische Behandlung begeben.

Laut Lohneis sind die Auflagen auf Betreiben der Staatsanwaltschaft jetzt nochmals erweitert worden. Manfred W. msse seinen neuen Aufenthaltsort als Wohnsitz anmelden, den er nicht ohne Zustimmung des Betreuers oder Bewhrungshelfers verlassen drfe.

Rechtsanwltin Dr. Gerlinde Gro, die Manfred W. seit Sptherbst 2010 anwaltlich vertritt, sagte, ihre Arbeit sei noch nicht beendet. Sie werde gegen die nachtrglichen Auflagenweisungen beim OLG Beschwerde einlegen, kndigte sie an. Bislang habe ihr Mandant noch keinen Kontakt zu ihr aufgenommen.

Manfred W. hatte zwischen Dezember 1968 und November 1969 aus sexuellen Motiven drei Mdchen aus den Landkreisen Coburg und Lichtenfels ermordet. Die Opfer des Bitumenmischers waren zwischen 14 und 16 Jahre alt. Dafr wurde er am 15. Dezember 1971 nach elf Verhandlungstagen zu dreimal lebenslanger Haft verurteilt. Die Verbrechen hatten bundesweit fr Schlagzeilen gesorgt. Nur mit Mhe konnte die Polizei damals bei der Gerichtsverhandlung verhindern, dass aufgebrachte Zuhrer an Manfred W. Selbstjustiz verbten.

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