Mittwoch, 21. November 2012

Mutter aus Hassliebe ermordet - DIE WELT

Berlin (dapd-bln). Wegen der Ermordung seiner Mutter ist ein 19-Jähriger zu einer Jugendstrafe von sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er habe die Tötung geplant und die Tat aus "Hassliebe" begangen, hieß es am Dienstag bei der Urteilsbegründung am Landgericht Berlin. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte im März dieses Jahres der 51-Jährigen nach einem Streit über deren Alkoholkonsum in ihrer Wohnung in Hohenschönhausen mit einem Messer die Kehle durchschnitt.

"Der Streit war schon abgeschlossen", sagte die Richterin. Der damals 18-Jährige habe zugestochen, als die Mutter "mit nichts Bösem rechnend" auf dem Sofa gesessen und ferngesehen habe. Der erste Stich traf die 51-Jährige am Kinn. Sie habe keine Chance gehabt, diesen Angriff abzuwehren, hieß es. Als die Frau am Boden lag, habe ihr der Sohn dann den "Hals durchgeschnitten" und ein weiteres Mal zugestochen, hieß es im Urteil.

Im Prozessverlauf gestand der 19-Jährige die Tötung. Er habe bei dem Versuch, seiner alkoholabhängigen Mutter zu helfen, "die Nerven verloren". Sie habe sich von ihm nicht helfen lassen, sagte er im Prozess. Das Gericht berücksichtigte, dass der Angeklagte eine "schwere Kindheit" hatte und von der Mutter "nicht unterstützt" worden war. Irgendwann habe er "Tötungsfantasien" gehabt und beschlossen, seine Mutter umzubringen, hieß es.

Mutter und Sohn lebten im Obdachlosenheim

Im Alter von acht Jahren hatte der Sohn mit seiner Mutter in einem Obdachlosenheim gelebt. "Das war ein völliges Versagen des Jugendamtes", sagte die Richterin. Es sei verantwortungslos gewesen, den kleinen Jungen in solch einer Einrichtung unterzubringen.

Dem 19-Jährigen wurde ursprünglich wegen Totschlags der Prozess gemacht. Im Laufe des Verfahrens hatte das Gericht bereits den rechtlichen Hinweis erteilt, dass auch eine Verurteilung wegen Mordes in Betracht kommen könnte. Der Staatsanwalt beantragte für den Angeklagten daher eine Jugendstrafe von neun Jahren.

Dieser war überzeugt, dass der junge Mann die Mutter aus Wut und Hass auf seine "ungünstig verlaufene Kindheit" getötet hatte. Die Verteidigung plädierte dagegen für eine Strafe von viereinhalb Jahren wegen Totschlags.

Das Gericht appellierte im Urteil an den Angeklagten, sich therapeutisch behandeln zu lassen, um seine schwierige Kindheit und den Mord an der eigenen Mutter aufarbeiten zu können. Die Richterin sagte: "Machen Sie nicht den gleichen Fehler, wie Ihre Mutter. Lassen Sie sich helfen."

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