Zürich
Sie wollte nur wie eine ganz normale Jugendliche leben. Svera schminkte sich, rauchte, hatte einen Freund und weigerte sich gegen das Kopftuch. Ihr Vater hatte dafür kein Verständnis.
Am 10. Mai 2010 ermordet der Pakistani seine erst 16-jährige Tochter hinterrücks mit einer Axt. Am Montag diskutierte das Obergericht das Strafmaß erneut.
Das Schweizer Nachrichtenmagazin Blick" berichtete, dass Svera und ihr Vater schon lange zerstritten waren. Svera war ein fröhliches Mädchen; wollte immer ein Leben wie ihre Freunde leben. Schließlich haut sie ab und versteckt sich bei ihrem Freund. Dass sich die Tochter von den eigenen Wertvorstellungen abwenden wollte, war für den Vater inakzeptabel.
Die sechsköpfige Familie wohnt seit über zehn Jahren in der Schweiz. Wie Svera haben auch ihre Schwester (15 und 12) und der Bruder (9) den Schweizer Pass. In der Familie soll es oft Streit geben.
Als Svera in Zürich beim Klauen eines Päckchens Zigaretten erwischt wird, dreht der Vater durch. Wenige Stunden, nachdem die Eltern sie von der Polizei abgeholt haben, rammt der 53-Jährige seiner Tochter eine Axt in den Rücken. 19 Mal schlägt er zu. Dann ruft er die Polizei und lässt sich widerstandslos festnehmen.
Die Nachrichten schockieren das ganze Umfeld. Doch bei der Beerdigung nehmen nur 30 muslimische Männer und Sveras Schulklasse teil. Sveras Mutter und ihre Geschwister fehlen, ihrem Freund wurde das Erscheinen verboten. Erst am Nachmittag kann der 18-jährige Louis Abschied nehmen.
Das Bezirksgericht verurteilt den Familienvater zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren wegen Mordes. Der Vater habe Svera richtiggehend massakriert", wird der Ankläger zitiert. Außerdem soll der Pakistani bereits drei Wochen vorher versucht haben, das junge Mädchen mit einem Föhn in der Badewanne getötet zu haben.
Aber der Spuk ist noch nicht vorbei. Wie Blick.ch" berichtete, erklärte die Verteidigung in einem erneuten Verfahren, dass der Vater unter großer psychischer und physischer Erschöpfung litt und im Affekt handelte".
Wegen schwerwiegend verminderter Schuldfähigkeit" wurde der Mörder-Vater am Montag zu nur noch 13,5 Jahren verurteilt. Wer seit 25 Jahren in der Schweiz lebt, kann sich nicht mehr auf die kulturellen Eigenheiten seiner Heimat berufen", sprach sich der Gerichtsvorsitzende gegen kulturelle Besonderheiten aus.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen