Mittwoch, 24. Oktober 2012

Doch Prozess gegen mutmaßlichen Mörder von Staatsanwalt - Neue Presse Coburg

Nun also doch: Nach der zweiten Beinamputation des mutmalichen Todesschtzen von Dachau beginnt der verschobene Mordprozess am 5. November. Dies teilte die Justizpressestelle beim Oberlandesgericht (OLG) Mnchen am Dienstag mit. Der Angeklagte soll am 11. Januar whrend eines Verfahrens gegen ihn im Amtsgericht einen 31 Jahre alten Staatsanwalt erschossen und weitere Schsse auf die Richterbank abgegeben haben. Er ist wegen Mordes und mehrfachen Mordversuchs angeklagt.

Ursprnglich htte der Prozess vor dem Mnchner Schwurgericht am Dienstag beginnen sollen, war aber vergangenen Freitag wegen Verhandlungsunfhigkeit des Angeklagten ausgesetzt worden. Nun soll in der ersten Woche des bis mindestens Ende November dauernden Prozesses gleich an fnf Tagen verhandelt werden.

Der 55-Jhrige muss dazu im Rollstuhl in den Sitzungssaal gefahren werden. Ihm war am Wochenende das zweite Bein amputiert worden. Die Umstnde seiner Zustimmung zur Operation in einer Klinik stieen auf Kritik. Der schwer zuckerkranke und abgemagerte Mann hatte zuvor lebensverlngernde Manahmen schriftlich abgelehnt und erklrt, lieber sterben zu wollen.

Nach dem Verteidiger des Spediteurs uerte am Dienstag auch der Mnchner Medizinrechtler Wolfgang Putz Unverstndnis fr das Vorgehen der Justiz. Dem Patienten htte zumindest ein rechtlicher Betreuer zur Seite gestellt werden mssen, sagte der Anwalt der Nachrichtenagentur dpa. Putz - bekannt durch zahlreiche hchstrichterlich behandelte Flle der Sterbehilfe - hlt es fr fraglich, ob der auf der Krankenstation des Mnchner Gefngnisses Stadelheim behandelte Mann vor der Einwilligung in die Amputation tatschlich seinen Willen frei uern konnte.

Der freie Wille war womglich durch Morphine beeintrchtigt, vermutet Putz. Man htte den 55-Jhrigen daher nach seiner Auffassung unter Betreuung stellen mssen. Die betreuungsrechtlichen Aspekte werden hier grob vernachlssigt. Nach Ansicht des Verteidigers Maximilian Kaiser wurde dem mutmalichen Mrder die Zustimmung zur Amputation mit dem Argument abgerungen, er wrde andernfalls mit seiner Blutvergiftung andere Patienten anstecken. Das ist die allergrte Gemeinheit, sagte Putz dazu. Man kann jemanden doch nicht zwangsbehandeln nur wegen des Gemeinwohls.

Putz vermutet, dass der 55-Jhrige wegen seiner schweren Zuckererkrankung weitere Gliedmaen verlieren wird, wenn er eine Behandlung ablehnt. Er glaubt, dass sich der Angeklagte durch sein eigenes Todesurteil richtet.

Der Verteidiger des Mannes berichtete, sein Mandant habe ihm telefonisch versichert, zu der Notamputation gedrngt worden zu sein. Mitnichten waren es die rzte, es war die Justizvollzugsanstalt selber, sagte Kaiser zur Darstellung des Justizministeriums in Mnchen, es habe keinerlei Druck vonseiten der Justiz gegeben. Die Mediziner im Gefngnis seien schlielich Mitarbeiter der Justiz. Ich gehe fest davon aus, dass sie meinen Mandanten zu diesem Prozess zwingen wollen, erklrte Kaiser.

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