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31. Oktober 2012
Zu: "Die Anklagebehrde htte lgen mssen", Zuschrift von Dr. Gerhard Granier (Forum, 19. Oktober):
Na, da wird ja so getan, als ob es nur eine juristische Wahrheit gibt. Tatsache ist, dass bis vor kurzem genau mit der Argumentation des jetzigen Staatsanwalts viele Nazi-Verbrechen ungeshnt blieben. Es ist und war schwer bis unmglich, einem bestimmten Verdchtigen einen individuellen Mord nachzuweisen, wann genau wer wie und aus welchem Motiv heraus gettet hat und ob dies nicht eher Totschlag war (weil seit den 80er Jahren verjhrt).
Diese akribische Beweisfhrung wurde in den 50er und 60er Jahren von deutschen Gerichten entwickelt, die einschlielich Staatsanwaltschaften und ermittelnden Polizeidienststellen bekanntlich in erster Linie aus mehr oder weniger belasteten "Bewohnern" des Dritten Reiches bestanden. Erst vor zwei Jahren wurde diese Rechtsprechung gendert. Ein Wachmann des Vernichtungslagers Sobibor wurde wegen Mordes verurteilt, obwohl ihm kein einziger Mord nachgewiesen werden konnte. Aber warum werden die Mrder in Sant Anna di Stazzema, die von einem italienischen Gericht rechtskrftig verurteilt waren, mit einer Begrndung geschont, die in lngst vergangenen Zeiten verhindert hat, dass die deutschen Naziverbrecher rechtzeitig, bevor sie mitleiderregende, alte Mnner waren, ihrer Strafe zugefhrt wurden?
Prof. h.c. Manfred Klimanski, Denzlingen
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Autor: Prof. h.c. Manfred Klimanski, Denzlingen
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