Achteinhalb Monate ist es her, dass die Polizei in einer Kreuzberger Wohnung Leichenteile eines vermissten Mannes fand. Die abgetrennten Körperteile waren verstaut in diversen Plastiksäcken oder Behältern. Der Kopf des Opfers soll in einem Kochtopf gelegen haben.
Bei dem Toten handelte es sich um den 37-jährigen Carsten S.. Die Obduktion ergab, dass der Bankangestellte erstickt wurde. Der Mieter der Wohnung, Michael S., sitzt seit 23. Januar dieses Jahres als Tatverdächtiger in Untersuchungshaft. Ab Mittwoch befasst sich das Landgericht Berlin nun mit dem Fall.
Michael S. muss sich vor Gericht wegen Mordes verantworten. Der heute 44-Jährige soll sein Opfer am 5. Januar dieses Jahres in seiner Wohnung in der Markgrafenstraße bei sadomasochistischen Praktiken getötet haben, um seinen sexuellen Trieb zu befriedigen. Der Anklage nach hatte er den 37-Jährigen an Händen und Füssen am Bettgestell gefesselt und ihm Nase sowie Mund mit mehreren Lagen Paketband verklebt. Die hilflose Lage des Sexgespielen soll den arbeitslosen Angeklagten erregt haben.
Zwtl: Sadomaso-Spiele mit Einverständnis des Opfers
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die makabren Fessel- und Knebelspiele mit Einverständnis des späteren Opfers Carsten S. stattfanden. Die Anklage schließe aber auch nicht aus, dass der 37-Jährige den Wunsch geäußert habe, bei solchen Praktiken zu Tode kommen zu wollen", sagte eine Justizsprecherin.
Zwtl: Angeklagter spricht von Unglücksfall
Seit 3. Januar galt Carsten S. als vermisst. Wochenlang hatte die Polizei nach ihm gesucht. Bei den Ermittlungen kamen die Beamten auf die Spur von Michael S.. Anfangs wurde er noch als Zeuge vernommen. Als eine Wohnungsdurchsuchung mit Hunden angekündigt wurde, verlor der bislang unbestrafte Mann offenbar die Nerven. Beim Eintreffen der Polizei am 23. Januar dieses Jahres offenbarte er sich sofort als Täter. Zuvor hatte er versucht, sich das Leben zu nehmen. Den Ermittlungen zufolge räumte er die Tötung ein, verwies aber auf einen Unglücksfall.
Ob Michael S. das Opfer vorsätzlich zur eigenen sexuellen Befriedigung tötete oder ein Unglück zum Tod des Bankangestellten führte, wird das Gericht bis Ende November versuchen zu klären. Am Verfahren nimmt auch ein Gutachter teil. Er soll über die Frage der Schuldfähigkeit des 44-Jährigen befinden. Nach Angaben der Justizsprecherin gibt es vorläufig" keine Anhaltspunkte für eine eingeschränkte oder gar aufgehobene Steuerungsfähigkeit des Angeklagten. (dapd)
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