Wenn Sie sich diesen Artikel vorlesen lassen wollen benutzen Sie den Accesskey + v, zum beenden knnen Sie den Accesskey + z benutzen.
17. Oktober 2012
Neuauflage im Fall "Lucie".
AARAU (sda). Im Strafverfahren zum Mordfall des 16-jhrigen Au-pair-Mdchens Lucie verhandelt das Aargauer Obergericht am Donnerstag die Frage, ob der rechtskrftig verurteilte Mrder auch lebenslnglich verwahrt wird. Der Staatsanwalt und Privatklger sind in die nchste Instanz gegangen. Der 29-jhrige Schweizer hatte das Urteil des Bezirksgerichtes Baden vom 29. Februar akzeptiert. Der erstinstanzliche Schuldspruch wegen Mordes und die lebenslngliche Freiheitsstrafe sind daher rechtskrftig.
Das fnfkpfige Bezirksgericht hatte beim vorbestraften Gewalttter eine ordentliche Verwahrung angeordnet. Der Staatsanwalt hatte eine lebenslngliche Verwahrung im Sinne der Verwahrungsinitiative gefordert. Das Bezirksgericht begrndete seine Entscheidung damit, dass die psychiatrischen Gutachter nicht ausgeschlossen htten, dass eine Therapie auf sehr lange Zeit mglich sei. Eine ordentliche Verwahrung muss in regelmigen Abstnden berprft werden. Das Gericht gab sich berzeugt, dass der Mrder auch bei der ordentlichen Verwahrung zumindest so lange weggeschlossen werde, wie er eine Gefahr fr die ffentliche Sicherheit darstelle.
Werbung
Der Mann hatte 2009 das 16-jhrige Au-pair-Mdchen Lucie in seiner Wohnung in Rieden bei Baden brutal gettet. Der damals arbeitslose und drogenschtige Koch sprach das Mdchen zuvor in Zrich mit dem Versprechen an, von ihm Modelaufnahmen zu machen. In der Berufungsverhandlung vor dem Obergericht in Aarau werden der wegen Mordes Verurteilte befragt sowie die zwei Gutachter, welche die psychiatrische Expertise verfassten. Danach werden die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung ihre Pldoyers halten.
In der Berufungsverhandlung hat das Obergericht zudem eine zustzliche Verurteilung wegen Strung des Totenfriedens zu beurteilen. Das Obergericht berprft auch die Hhe der den Geschwistern von Lucie zugesprochenen Genugtuung. Wie lange die Berufungsverhandlung dauern wird, ist offen. Das Obergericht verhandelt unter erhhten Sicherheitsvorkehrungen.
Die Staatsanwaltschaft hatte klar gemacht, es gehe ihr darum, die umstrittene Frage der lebenslnglichen Verwahrung gerichtlich berprfen zu lassen. Sie will den Fall zur Not bis vors Bundesgericht bringen. Es gebe offene Rechtsbegriffe als Voraussetzung fr die lebenslngliche Verwahrung. Rechtsbegriffe "wie dauerhaft nicht therapierbar" seien zu klren.
Autor: sda
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen