Samstag, 26. Januar 2013

Lebenslang für Doppel-Mörder - Kölner Stadt-Anzeiger

Bonn. 

So wie er sich während des gesamten Prozesses gegeben hat, verhält sich der 57 Jahre alte Angeklagte auch bei der Urteilsverkündung: Den Blick starr vor sich auf die Tischkante gerichtet und ohne erkennbare Regung hört der ehemalige Versicherungsmakler, dass das Schwurgericht ihn wegen zweifachen Mordes, besonders schweren Raubes und versuchter besonders schwerer räubersicher Erpressung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Auch die vom Staatsanwalt geforderte besondere Schwere der Schuld wird festgestellt. Vermutlich wird der Angeklagte nun mehr als 20 Jahre im Gefängnis sitzen.

Raubüberfälle

Dass der 57-Jährige an einer schizophrenen Psychose erkrankt ist, die sich während der Taten gezeigt habe, glauben die Richter nicht: Diese behaupteten Wahnvorstellungen sind der Versuch gewesen, „sich der Verantwortlichkeit zu entziehen", so der Kammervorsitzende Josef Janßen.
Stattdessen geht das Gericht davon aus, dass der Angeklagte zwischen der Verurteilung zu einer knapp vierjährigen Haftstrafe wegen Versicherungsbetruges und dem Haftantritt Raubüberfälle begehen wollte. Dafür spricht in den Augen der Richter beispielsweise, dass er ständig mit einer geladenen und mit einem Schalldämpfer versehenen Pistole herumgelaufen war.
Diese hatte er samt 550 Schuss Munition von den Philippinen nach Deutschland geschmuggelt. Zudem hatten die Ermittler eine Liste mit dem Titel „Mission 2011" entdeckt, auf der mögliche Überfallziele notiert worden waren. „Er hat sich mutmaßlich vor dem Hintergrund weitergehender Planungen dazu entschlossen, über Leichen zu gehen", so Janßen.

Die Verbrechen haben die Opfer laut Urteil „wie ein Blitz aus heiterem Himmel getroffen – sie hatten keine Chance". Im Beisein von Angehörigen und Kollegen der Getöteten schilderte der Vorsitzende Richter die Taten noch einmal im Detail: Am 2. Februar 2011 hatte der Angeklagte den 42 Jahre alten Verkäufer eines Matratzengeschäftes am Belderberg erschossen.

Zunächst hatte es ein Gespräch über die Anzahlung eines Lattenrostes gegeben. Als der 57-Jährige diesen anzahlen wollte und die Kasse aufgegangen war, hatte der Täter die Waffe gezogen. Als der Verkäufer die Kassenschublade wieder zugeschoben habe, war der Räuber „möglicherweise in der Hektik an den Auslöser gekommen". Der zweite Schuss sei dann eine „Exekution" gewesen, um den Zeugen zu beseitigen.

Bei der zweiten Tat drei Wochen später, am 22. Februar 2011, hatte der Mörder einen 49-Jährigen, der in seinem Geländewagen gesessen und Mittagspause gemacht hatte, mit einem Kopfschuss getötet. Die Leiche hatte er in den Kofferraum geschafft und einen Tag später in Belgien in der Nähe einer Talsperre abgelegt. Am gleichen Tag hatte er freiwillig seine Haftstrafe angetreten. Nur durch die Auswertung von Telefonverbindungsdaten waren die Ermittler ihm auf die Schliche gekommen.
Vom Verteidiger wurde bereits angekündigt, dass er Revision gegen das Urteil einlegen wird. Er hält seinen Mandanten für psychisch krank und hatte die Unterbringung des 57-Jährigen in der Psychiatrie gefordert.

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