Donnerstag, 24. Januar 2013

Liegestuhl-Mörder muss ins geschlossene Heim - Main Post

Die Erklrungsversuche des Vorsitzenden quittierte der Angeklagte lautstark nur mit: „Ist mir egal. Hunger, Hunger!" Wie bereits zum Prozessauftakt zeigte dieser beim Urteilsspruch keinerlei emotionale Regungen. Seine im Zuschauerraum sitzenden Angehrigen wrdigte er keines Blickes.

Nach Angaben des Richters wird der Rentner, der nach einem Schlaganfall im Herbst in einem Rollstuhl sitzt, in einem geschlossenen Seniorenwohnheim mit hohen Auenmauern leben mssen. Er glaube, dass von dem noch immer aggressiven, in der Beweglichkeit aber stark eingeschrnkten Mann zuknftig keine weitere Bedrohung ausgehen werde, so der Richter.

Zur mglichen Gefahr fr die Mitarbeiter in der Alterseinrichtung sagte der Vorsitzende, dass auch das Personal im „Maregelvollzug" hin und wieder gefhrdet sei. Mitarbeiter, die in derartigen Einrichtungen arbeiteten, seien geschult und knnten mgliche Angriffe abwehren.

„Es war ein Familienleben, das keines war. Seinen dramatischen Hhepunkt erreichte es, als der Angeklagte seine Ehefrau erschlug", so fasste Oberstaatsanwltin Ursula Haderlein in ihrem Pldoyer zusammen. Sie forderte am Ende ihrer Ausfhrungen die spter verhngte Regelung. Sie erinnerte aber auch daran, dass die schlafende Ehefrau damals nicht mit einem Angriff ihres Mannes habe rechnen und deshalb die Schlge nicht habe abwehren knnen. Da der Rentner deren Arg- und Wehrlosigkeit ausgenutzt habe, seien die Merkmale des heimtckischen Mordes gegeben.

Haderlein bewertete die Aussagen des Angeklagten nach der Tat: „Er hat gewusst, was er tut und dass dadurch jemand sterben kann." Die Oberstaatsanwltin berichtete auch ber den Aufenthalt des Angeklagten in einer geschlossenen, psychiatrischen Klinik fr Straftter, wo er bis zur Urteilsverkndung untergebracht war. Dort habe er noch Monate nach der Tat seine Wahnvorstellungen offenbart und immer wieder gesagt, man wolle ihn auch hier vergiften. Das hatte er auch seiner Frau unterstellt.

Vor dem Schlaganfall im Herbst habe der Michelauer mal ein Messer im Garten der Klinik vergraben. Seit vergangenem Herbst knne der Angeklagte jedoch nur noch schlecht sehen, hren und gehen. Der Angeklagte werde trotz der Bewhrung nicht freigelassen, sondern mit zahlreichen juristischen Auflagen in dem Heim untergebracht.

Der Nebenklger forderte die weitere, dauerhafte Unterbringung in dem psychiatrischen Krankenhaus. „Der jetzt angeordnete, anderweitige Aufenthalt ist nicht ausreichend. Der Angeklagte ist nicht vllig apathisch, er wird schnell bedrohlich und distanzlos." Der Anwalt begrndete seine Forderung unter anderem damit, dass der 76-Jhrige erst noch vor einigen Monaten gegenber Personal gedroht habe: „Ich mach' mit dem Zeug in der Klinik Schluss. Ich schneide euch den Kopf ab." Zudem htten seine Angehrigen Angst, dass er mal wieder zu Hause auftauchen knnte.

„Er ist ein gesundheitliches Wrack und nicht mehr in der Lage, ohne fremde Hilfe etwas zu unternehmen", so der Verteidiger des Angeklagten. Er schloss sich den Forderungen der Oberstaatsanwltin an.

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