Straubing - Von Niederbayern ist ein verurteilter Mrder offenbar nach Brasilien geflchtet. Der 34-Jhrige habe in dem Land Kontakt mit deutschen Beamten aufgenommen, sagte Klaus-Dieter Fiedler von der Staatsanwaltschaft Straubing. Der Mann habe seine Unschuld beteuert. Unklar sei, wo genau sich der Flchtige aufhalte.
Der Gesuchte wurde als "Strohballen-Mrder" bekannt. Er sollte Mitte August eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes an seinem Onkel antreten. Als Polizisten ihn in der vergangenen Woche in seiner Wohnung in Niederbayern abholen wollten, war er verschwunden.
Zu den konkreten Fahndungsmanahmen wollte sich Fiedler aus ermittlungstaktischen Grnden nicht uern. Derzeit gebe es zwei Mglichkeiten: "Entweder er stellt sich freiwillig oder wir stellen ein Rechtshilfeersuchen." Der Mrder war mit einer Brasilianerin verheiratet und hatte bereits vor dem Prozess lngere Zeit in Sdamerika verbracht.
Zeitvorsprung zur Flucht genutzt
Der 34-Jhrige hatte drei Tage vor der Staatsanwaltschaft erfahren, dass der Bundesgerichtshof (BGH) seine Revision gegen den Schuldspruch des Landgerichts Regensburg verworfen hatte. Diesen zeitlichen Vorsprung nutzte er zur Flucht. Auf Beschluss des Oberlandesgerichts Nrnberg (OLG) war der Mann seit Mrz auf freiem Fu. "Es wre sinnvoll gewesen, wenn die Strafvollstreckungsbehrden frhzeitig von dem BGH-Beschluss erfahren htten", sagte Fiedler.
Eine BGH-Sprecherin sagte, die Entscheidung vom 8. August 2013 (Az.: 1 StR 303/13) sei zeitgleich an den Verteidiger, den Verurteilten und an die Staatsanwaltschaft verschickt worden. Wnsche ber eine besondere bermittlungsart, etwa per Fax, habe die Staatsanwaltschaft nicht geuert.
Der Flchtige war im vergangenen Dezember in der Neuauflage eines Mordprozesses zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Nach berzeugung des Landgerichts Regensburg hatte er im Februar 2007 seinen Onkel gettet und die Leiche zwischen Strohballen in der Nhe des Straubinger Tierparks in Bayern abgelegt. In dem Verfahren war er mangels Beweisen freigesprochen worden.
Der BGH hatte das Urteil aufgehoben und an das Landgericht zur Neuverhandlung zurckverwiesen. Dieses hatte den Mann Ende 2012 wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Dagegen war er in Revision gegangen, die der BGH nun verwarf.
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