Donnerstag, 22. August 2013

Vanessas Mörder bleibt weiter hinter Gittern - DIE WELT

Der Mörder der zwölfjährigen Vanessa aus Gersthofen bei Augsburg bleibt in Sicherungsverwahrung. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision des Angeklagten als offensichtlich unbegründet. Damit ist das Urteil des Landgerichts Augsburg nun rechtskräftig, wie das Gericht mitteilte.

Verkleidet mit schwarzem Umhang und Totenkopfmaske hatte sich der damals 19-Jährige in der Nacht zum Faschingsdienstag 2002 in Vanessas Kinderzimmer geschlichen. Mit einem Küchenmesser stach er mehr als 20-mal auf sein zufälliges Opfer ein. Das Motiv ist bis heute unklar.

Gewalt- und Tötungsfantasien

Die Jugendhöchststrafe von zehn Jahren Haft hat der Mann bereits verbüßt. Das Landgericht ordnete für ihn im November 2012 die nachträgliche Sicherungsverwahrung an. Begründung: Es bestehe bei ihm weiterhin eine hohe Wahrscheinlichkeit schwerster Gewalt- oder Sexualdelikte.

Schon vor dem Landgericht Augsburg hatte die Staatsanwaltschaft argumentiert, der Verurteilte habe noch immer Gewalt- und Tötungsfantasien. Er bleibe eine Gefahr für die Bevölkerung.

Zudem spreche gegen eine Freilassung, dass der Täter seine Tat nicht wirklich aufgearbeitet habe. Ein Gutachter sprach in diesem Zusammenhang sogar vom "höchsten Rückfallrisiko überhaupt".

Kein Sicherheitsgewinn

In einem anderen Fall des Kindesmissbrauchs hatte der BGH Anfang des Jahres das ursprüngliche Urteil aufgehoben. Er begründete, eine Sicherungsverwahrung des als "Maskenmann" bekannt gewordenen Straftäters bringe keinen Sicherheitsgewinn für die Allgemeinheit.

Der Mann ist wegen dreifachen Mordes zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt worden. Er befindet sich weiterhin in Haft.

Mit einer schwarzen Sturmhaube maskiert war er zwischen 1992 und 2001 nachts in Schullandheime, Zeltlager und Wohnhäuser eingedrungen und hatte kleine Jungen bedroht und sexuell missbraucht. Drei seiner Opfer ermordete er.

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