Mittwoch, 28. August 2013

Mann getötet und zerteilt – Haftstrafe gefordert - DIE WELT

Nach monatelangen Kränkungen soll eine 46-Jährige den Vater ihres Verlobten erwürgt, zerstückelt und die Leichenteile vergraben haben. Nach dem Antrag der Hamburger Staatsanwaltschaft soll die Angeklagte dafür zehn Jahre ins Gefängnis.

Die Vertreterin der Anklage forderte am Dienstag vor dem Landgericht, die Frau unter anderem wegen Totschlags und Störung der Totenruhe zu verurteilen. Die Verteidigung hält dagegen fünf Jahre Haft für angemessen – wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Das Urteil wird am 2. September erwartet.

Die Angeklagte hatte vor Gericht gestanden, den 85-Jährigen nach einem Streit an der Geschirrspülmaschine mit einem Judogriff erwürgt und dann die Leiche zerteilt zu haben. Die Körperteile habe sie gemeinsam mit ihrem Verlobten im Hamburger Naturschutzgebiet Höltigbaum vergraben. Sie betonte aber, sie habe den alten Mann nicht töten wollen. In ihrem "letzten Wort" sagte die 46-Jährige unter Tränen, sie hoffe, die Angehörigen könnten ihr eines Tages vergeben.

Verteidigung: Angeklagte nur eingeschränkt schuldfähig

Etwa ein Jahr vor der Tat waren die Angeklagte und ihr Verlobter in das Haus seiner Eltern in Hamburg-Rahlstedt gezogen. Dort soll eine vergiftete Atmosphäre geherrscht haben, immer wieder kam es nach Angaben von Zeugen zu Auseinandersetzungen. Am Tattag im September 2012 soll der 85-Jährige die Freundin seines Sohnes erstmals geschubst und damit auch körperlich angegriffen haben.

Nach dem Streit sei sie dem Mann nachgeeilt, sagte die Staatsanwältin – "mit dem Ziel, ihm einen Denkzettel zu verpassen". Bei einem "Überraschungsangriff" auf der Treppe habe die betrunkene Frau den 85-Jährigen mit einem Kreuzwürgegriff getötet: "Sie zog bewusst voll durch." Einen Tag später – ihr Verlobter kam extra von einer Drogentherapie zurück – habe sie die Leiche mit einem scharfen Messer zerteilt.

Die Verteidigung betonte, die bisherigen Lebenserfahrungen der Angeklagten hätten zu einer schweren Traumatisierung geführt und sie besonders verletzlich gemacht: "Sie hat Gewalt am ganzen Leib erfahren, und das hat sie nachhaltig geprägt." Die "fortgesetzten Kränkungen" des nörgelnden 85-Jährigen und der körperliche Angriff hätten bei ihr schließlich das Fass zum Überlaufen gebracht. Nach Ansicht der Verteidigerin war ihre Mandantin zum Tatzeitpunkt nur eingeschränkt schuldfähig.

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