Freitag, 30. August 2013

Flüchtiger Mörder aus Bayern in Brasilien aufgetaucht - Hamburger Abendblatt

29.08.13

Aufenthaltsort unklar

Die heiße Spur eines flüchtigen Mörders aus Bayern führt nach Brasilien. Der 34-Jährige hat dort Kontakt mit deutschen Behörden aufgenommen. Gestellt hat sich der Mann aber nicht.

Straubing. Ein gesuchter Mörder aus Bayern hält sich offenbar in Brasilien versteckt – er hätte eigentlich eine Gefängnisstrafe antreten sollen. Der verurteilte 34-Jährige habe dort Kontakt mit deutschen Beamten aufgenommen, sagte Klaus-Dieter Fiedler von der Staatsanwaltschaft Straubing am Donnerstag. Darüber hatte bereits am Vortag die "Bild"-Zeitung berichtet. Der Mann habe seine Unschuld beteuert. Gestellt habe er sich jedoch nicht.

Unklar sei weiterhin, wo genau sich der Flüchtige aufhalte. Der Mann, der als "Strohballen-Mörder" bekanntwurde, sollte Mitte August eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes an seinem Onkel antreten. Als Polizisten ihn in der vergangenen Woche in seiner Wohnung in Niederbayern abholen wollten, war er verschwunden.

Zu den konkreten Maßnahmen wollte sich Fiedler aus ermittlungstaktischen Gründen nicht äußern. Derzeit gebe es zwei Möglichkeiten: "Entweder er stellt sich freiwillig oder wir stellen ein Rechtshilfeersuchen", betonte Fiedler. Der Mörder war mit einer Brasilianerin verheiratet und hatte bereits vor dem Prozess längere Zeit in Südamerika verbracht.

Der 34-Jährige hatte drei Tage vor der Staatsanwaltschaft erfahren, dass der Bundesgerichtshof (BGH) seine Revision gegen das Urteil des Landgerichts Regensburg verworfen hatte. Diesen zeitlichen Vorsprung hatte er zur Flucht genutzt. Auf Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg (OLG) war der Mörder seit März auf freiem Fuß. "Es wäre sinnvoll gewesen, wenn die Strafvollstreckungsbehörden frühzeitig von dem BGH-Beschluss erfahren hätten", betonte Fiedler.

Eine BGH-Sprecherin sagte am Donnerstag, die Entscheidung vom 8. August 2013 (1 StR 303/13) sei zeitgleich an den Verteidiger, den Verurteilten und an die Staatsanwaltschaft verschickt worden. Wünsche über eine besondere Übermittlungsart, etwa per Fax, seien seitens der Staatsanwaltschaft an den BGH nicht herangetragen worden.

Der flüchtige Mörder war im vergangenen Dezember in der Neuauflage eines Mordprozesses zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Nach Überzeugung des Landgerichts Regensburg hatte er im Februar 2007 seinen Onkel getötet und die Leiche zwischen Strohballen in der Nähe des Straubinger Tierparks in Bayern abgelegt. Im ersten Verfahren war er mangels Beweisen freigesprochen worden. Der BGH hatte das Urteil verworfen und an das Regensburger Landgericht zur Neuverhandlung verwiesen. Dieses hatte den Mann Ende 2012 wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Den Haftbefehl hatte das OLG jedoch im März wieder aufgehoben.

Strafrechtliche Folgen hat die Flucht des Mörders nicht, wie Fiedler erläuterte. "Wie sich die Flucht aber auf eine mögliche Strafaussetzung zur Bewährung auswirkt, bleibt abzuwarten", sagte der Oberstaatsanwalt. Eine lebenslange Haftstrafe kann nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Die besondere Schwere der Schuld, die eine Verlängerung der Haft zur Folge hätte, war beim Urteil gegen den Strohballen-Mörder nicht festgestellt worden.

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