Im Prozess um eine zerstückelte Leiche hat das Landgericht Leipzig die Unterbringung des 24 Jahre alten Angeklagten in einer Psychiatrie angeordnet.
Zugleich verurteilte das Gericht Benjamin H. wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu einer Haftstrafe von vierzehn Jahren. Vom Vorwurf der Vergewaltigung und schweren Körperverletzung seines 23 Jahre alten Opfers sprach das Gericht H., der laut einem Gutachter unter einer schweren schizoiden Persönlichkeitsstörung leidet, nach Angaben einer Sprecherin frei.
Ein Spaziergänger hatte Anfang November vergangenen Jahres im Uferbereich der Elster einen Arm entdeckt, später wurden weitere Leichenteile gefunden. Der Kopf des von seinem Mörder vollständig zerstückelten Mannes blieb aber bis heute verschwunden. Der Täter und das Opfer kannten sich seit längerem, beide verband ein gemeinsames Interesse an Computern.
Vermindert schuldfähig
Benjamin H. misshandelte nach Überzeugung des Gerichts am 12. Oktober vergangenen Jahres seinen Bekannten in seiner Wohnung und tötete ihn danach mit einem Messer. Vorher schnitt er diesem die Geschlechtsteile ab. Für den ursprünglichen Vorwurf der Anklage, wonach er sein Opfer auch vergewaltigt haben soll, fanden sich in dem Prozess aber keine Beweise.
Das Gericht wich mit dem Urteil von der Forderung der Staatsanwaltschaft ab, die eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Einweisung in die Psychiatrie gefordert hatte.
Der Gerichtssprecherin zufolge stufte das Gericht H. wegen seiner Persönlichkeitsstörung als vermindert schuldfähig ein und verurteilte ihn deshalb nur zu vierzehn Jahren Haft. Die Verteidigung hatte gefordert, ihren Mandanten als schuldunfähig einzustufen und eine Einweisung in die Psychiatrie gefordert.
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