Freitag, 14. Dezember 2012

Prozess: Enkelin getötet – Großmutter erinnert sich vor Gericht nicht - Hamburger Abendblatt

13.12.12

Prozess

Ein zwei Jahre altes Mädchen wird von seiner Oma mit einem Messer getötet. Beim Prozessauftakt spricht die Frau von Erinnerungslücken.

Bad Kreuznach. Ein halbes Jahr nach dem gewaltsamen Tod eines zweijährigen Mädchens im Hunsrück muss sich die 56 Jahre alte Großmutter vor Gericht verantworten. Sie ist wegen Totschlags angeklagt. Die Großmutter soll dem Kleinkind mit einem Messer die Kehle aufgeschnitten haben. An den genauen Tatablauf könne sie sich nicht erinnern, erklärte die 56 Jahre alte Angeklagte am Donnerstag zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Bad Kreuznach. "Ich habe danach meine schmutzigen Hände gesehen und konnte nicht verstehen, wo das her kam", sagte sie.

Sie habe Wodka getrunken, bevor sie sich zu ihren beiden Enkelinnen ins Bett gelegt habe. Als sie zu sich gekommen sei, habe ihr Ehemann gesagt, sie habe eines der Mädchen umgebracht.

Laut Anklage hatte die Frau die fünfjährige Schwester des toten Kleinkindes aufgefordert, ihr ein Messer aus der Küche zu bringen. Die Zweijährige habe zuvor nicht schlafen wollen. Anschließend soll die Frau ihre Enkelin gewürgt und mit dem Messer tödlich am Hals verletzt haben. Der Angriff sei "grundlos und ohne ein weiteres Wort geschehen", hieß es in der Anklageschrift.

Der Opa fand das Mädchen schwer verletzt und alarmierte die Polizei. Bei einer Blutentnahme wurden laut Gericht wenig später 2,91 Promille Alkohol im Blut der Frau festgestellt. Ein vorläufiges psychologisches Gutachten bescheinigt der Angeklagten daher eine eingeschränkte Schuldfähigkeit. Die Eltern der Mädchen hatten die beiden Kinder bei den Großeltern untergebracht, um einen Ausflug zu machen.

Zum Prozessauftakt wies das Gericht darauf hin, dass auch eine Verurteilung wegen Mordes möglich sei. Auf Antrag des Verteidigers wurde die Verhandlung daraufhin zunächst unterbrochen, später aber fortgesetzt. Nach Auffassung der Verteidigung könne bei der Tat nicht von Heimtücke ausgegangen werden.

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