Samstag, 8. Dezember 2012

Freundin auf Wunsch getötet: Bewährung - Südwest Presse

Ein 35-Jhriger hat seine Freundin auf ihr Verlangen hin mit einer berdosis Heroin gettet - das Landgericht Heilbronn hat ihn gestern zu einer Bewhrungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der Angeklagte muss zudem eine Therapie beginnen und 100 Sozialstunden leisten.

Autor: LSW |

Ein 35-Jhriger hat seine Freundin auf ihr Verlangen hin mit einer berdosis Heroin gettet - das Landgericht Heilbronn hat ihn gestern zu einer Bewhrungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der Angeklagte muss zudem eine Therapie beginnen und 100 Sozialstunden leisten. Das Gericht sah es nach der Verhandlung als erwiesen an, dass er bei der Tat "die wesentlichen Dinge in der Hand hatte". Ursprnglich wollten die beiden gemeinsam Selbstmord verben. Doch der Mann berlebte.

Das Gericht erkannte es in der Urteilsbegrndung als strafmildernd an, dass der 35-Jhrige aus sehr schwierigen familiren Verhltnissen stamme und selbst drogenabhngig gewesen sei. Zudem sei seine Lebensgefhrtin schwer depressiv gewesen und habe bereits einen Selbstmordversuch hinter sich gehabt.

Den gemeinschaftlichen Suizid hatte das Paar penibel vorbereitet: Am 3. Januar 2012 hatten sich der Angeklagte und das Opfer in eine Pension in Bad Rappenau bei Heilbronn eingemietet. Der Mann hatte zuvor in den Niederlanden Heroin besorgt. Nach dem Konsum anderer Drogen habe der Angeklagte seiner Freundin auf ihren Wunsch hin die berdosis gespritzt, erklrte das Gericht. Danach soll er sich das restliche Heroin selbst injiziert haben. Die Freundin starb.

Als der Angeklagte seine tote Freundin nach dem Erwachen am nchsten Tag neben sich liegend entdeckte, sei er zunchst unkontrolliert umher gefahren und habe erneut versucht, sich das Leben zu nehmen. Erst Tage spter stellte er sich der Polizei.

Der Vorsitzende Richter hielt dem Angeklagten vor, er habe die Angehrigen des Opfers durch eine geflschte SMS getuscht. "Fr die Angehrigen, mchte ich sagen, tut es mir leid", sagte der 35-jhrige Angeklagte denn auch in seinem Schlusswort. Laut Gericht haben sich die Frau und der Angeklagte 2009 bei einer Entzugstherapie kennengelernt.

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