Prozess in Berlin
32 Jahre sitzt ein 65-Jähriger wegen Mordes in Haft. Nach seiner Entlassung misshandelt er eine Frau. Er erhält eine Bewährungsstrafe.
Ein 2011 aus der Sicherungsverwahrung entlassener Mörder ist zu zwei Jahren Haft mit Bewährung verurteilt worden.
Der 65-Jährige war gerade knapp sieben Monate in Freiheit, als er eine Frau misshandelte, die seine Avancen abgelehnt hatte. Er würgte sie mit einem Schal und warf sie zu Boden. Die 51 Jahre alte Kneipenbekannte schlug mit dem Kopf gegen einen Schrank.
Mit der am Donnerstag verkündeten Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung will das Berliner Landgericht dem gebürtigen Düsseldorfer "die letzte Chance auf ein Leben in Freiheit" ermöglichen.
Das Gericht geht davon aus, dass der Mann keine Straftaten mehr begeht. Der 65-Jährige muss sich einer Therapie unterziehen und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Die Richter schlossen eine verminderte Schuldfähigkeit nicht aus. Dem Mann habe die soziale Kompetenz im Umgang mit anderen Menschen gefehlt. Nach 32 Jahren Gefängnis sei er nicht ausreichend auf das Leben außerhalb der Haftanstalt vorbereitet gewesen, argumentierte die Strafkammer.
Der 65-Jährige hatte die Misshandlungen gestanden. Er zahlt der Frau 500 Euro Schmerzensgeld. Der Verurteilte sei überrascht gewesen, bei der Frau nicht auf Gegenliebe zu stoßen, erklärte der Richter zumal sie zuvor seine Einladungen in Lokale angenommen hatte.
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