Im Prozess um den Maschsee-Mord in Hannover hat das Landgericht den angeklagten 25-Jährigen zu zwölf Jahren Haft verurteilt und in die Psychiatrie eingewiesen. Der von Gewaltfantasien getriebene Drogenkranke hatte nach Überzeugung der Richter eine 44 Jahre alte Prostituierte vor einem Jahr in seiner Wohnung erstochen.
Nach dem Mord zerstückelte er die Leiche und warf sie in den Maschsee. Auslöser war, dass die Frau sich über seine rechtsradikalen Ansichten lustig gemacht hatte. Der Angeklagte hatte die Tat bestritten.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie die Einweisung des Angeklagten in die Psychiatrie gefordert, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen hätte. "Wann, wenn nicht in diesem Fall", sagte Schenk. Der Angeklagte habe kein Mitgefühl und keine Reue gezeigt.
Die Nebenklage, die die Angehörigen des Opfers vertrat, schloss sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Allerdings kritisierte Nebenklägeranwalt Dirk Baumann, dass die Ermittlungen gegen die Freundin des Angeklagten wegen einer möglichen Mittäterschaft bereits im Vorfeld des Prozesses eingestellt wurden.
"Ich bin kein gefährlicher Psychopath"
Die 37-Jährige hatte nach eigener Zeugenaussage vor Gericht unter Zwang bei der Beseitigung der Toten geholfen und einer weiteren Zeugin gesagt, auch beim Zerstückeln mitgemacht zu haben. Die Frau wies die Polizei außerdem zum Versteck der Tatwaffe. Der Angeklagte hatte die Freundin vor Gericht der Tat bezichtigt, sie habe aus Eifersucht gehandelt. Die Freundin indes beschuldigte den Angeklagten der Bluttat.
"Es ist nicht erwiesen, dass der Angeklagte der Täter ist", sagte Verteidiger Urs Kobler in seinem Plädoyer. "Aussage steht gegen Aussage." Im Alibi der Freundin gebe es Widersprüche. Wenn das Gericht den Angeklagten dennoch verurteile, müsse die Tat als Totschlag und nicht als Mord gewertet werden. Es handele sich um eine spontane Tat im Affekt. In seinem letzten Wort sprach der Angeklagte der Familie des Opfers sein Beileid aus, stellte sich aber als unschuldig dar. "Ich bin kein gefährlicher Psychopath."
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