Muhammad S. hält sich den großen Aktenordner aufgeschlagen vor das Gesicht. Er will sich schützen vor den Fernsehkameras, Mikrofonen und Fotoapparaten, die sich vor ihm auftürmen. So sieht also ein Mörder aus", wispert eine Zuschauerin im größten Sitzungssaal am Landgericht Wiesbaden. Das öffentliche Interesse an dem 23-jährigen Angeklagten ist groß. Muhammad S. soll seine Freundin Jolin S. heimtückisch und aus niederen Beweggründen hingerichtet haben. Sie und ihr gemeinsames ungeborenes Kind. Die Staatsanwaltschaft geht von Mord in Tateinheit mit Abtreibung aus.
Kurz vor Weihnachten 2012 soll der Student Muhammad S. erfahren haben, dass er Vater wird. Seitdem habe er die 22-jährige Freundin immer wieder zur Abtreibung aufgefordert, verliest die Staatsanwältin. Mach den Fleischklops weg, sonst passiert was", soll er ihr auf Facebook geschrieben haben. Sonst werde sie den Afghanen in mir kennen lernen. Ich werde das Kind in deinem Bauch tottreten." Jolin S. soll sich für das Kind und gegen Muhammad S. entschieden haben. Der habe dann beschlossen, die junge Frau zu töten.
Am 5. Februar, gegen 18.20 Uhr, habe er ihr vor ihrer Haustür in der Dotzheimer Straße aufgelauert. Die junge Frau bemerkte nicht, wie der Mann sich von hinten an sie heranschlich. Sie hörte Musik über Kopfhörer. Er stieß sie durch die Eingangstür und stach mehrfach zu, traf Milz, Leber, Herz. Jolin S. starb wenige Minuten später. Ihr Kind mit ihr.
Eine Nachbarin wies die Polizeibeamten gleich auf Muhammad S. hin. Sie suchten den Studenten zu Hause bei seinen Eltern auf. Wir haben gesagt, dass etwas schlimmes passiert ist", erzählt der leitende Ermittler im Zeugenstand. Da habe Muhammad S. nicht gefragt, was geschehen sei. Stattdessen habe er sich an seinem Vater gewandt: Ich hätte dir nach meinen Klausuren alles gesagt." Ihr habt sowieso den Falschen", soll er den Beamten gesagt und den Namen von Jolins Exfreund genannt haben. Auf ihn fokussieren sich die Verteidiger, das wird schnell ersichtlich. Er soll polizeibekannt und gewalttätig sein.
Angeklagter verweigert Aussage
Am ersten Verhandlungstag des Indizienprozesses aber verweigerte der Angeklagte S. jede Aussage. Die Tatwaffe, die Kleidung, die der Mörder zum Tatzeitpunkt zweifelsfrei getragen hat, fehlen. Auch die Tatzeit ist nicht auf die Minute feststellbar, und das alte Handy des Angeklagten nimmt nur dann Verbindung zum nächstgelegenen Funkmast auf, wenn er es benutzt, eine Nachricht erhält oder angerufen wird. Möglich, dass Jolin S. ihrer Ermordung einen Tag zuvor unwissentlich entgangen war. Sie musste länger arbeiten, Muhammad S. hielt sich zu der Zeit in der Nähe ihrer Wohnung auf. Dass er kurz vor und nach der Tat in der Nähe des Tatortes war, ist belegt.
Die Ermittler glauben, Muhammad habe versucht, sich selbst ein Alibi zu geben für den Tatabend. Ständig habe er im SMS-Kontakt mit Kommilitonen und Freunden gestanden. Hunderte SMS sollen es über den Tag verteilt gewesen sein. Dass er an diesem Tag Zeit zum Lernen gehabt hat, bezweifeln die Beamten. Wenige Minuten nach der Tat taucht Muhammad S. vor der Kamera einer Buchhandlung in der nahe gelegenen Kirchgasse auf.
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