Ein bereits verurteilter Mörder steht erneut vor Gericht. Der Vorwurf gegen ihn lautet: sexueller Missbrauch von Kindern. Die 2. Große Strafkammer des Landgerichtes Rostock hat gestern ein weiteres Verfahren gegen Philipp A. (25) eröffnet. Er soll ein 13-jähriges Mädchen aus Rostock missbraucht haben. Die sexuellen Kontakte blieben nicht ohne Folgen.
Philipp A. nahm laut Anklageschrift vom 21. Dezember 2009 bis zum 3. Januar 2010 eine intensive sexuelle Beziehung zu dem damals erst 13-jährigen Mädchen aus Rostock auf, obwohl ihm das jugendliche Alter des Kindes bekannt war. Am 28. September 2010 wurde die gemeinsame Tochter geboren. Die Mutter der 13-Jährigen erstattete Anzeige und hat inzwischen die Vormundschaft für das fast dreijährige Mädchen übernommen. An dem Prozess nimmt seine jetzt 17-jährige Mutter als Nebenklägerin teil, vertreten durch die Rostocker Anwältin Beate Falkenberg.
Philipp A., der durch Katja Milewski, Rechtsanwältin aus Warnemünde, verteidigt wird, gab gestern an, sich zum Tatvorwurf äußern zu wollen. Für die Dauer der Anhörung des Opfers wie auch des Angeklagten wurde auf Antrag der Nebenklägerin die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Es kämen Umstände aus dem Leben der Beteiligten zur Sprache, die möglicherweise schutzwürdige Interessen, vor allem des Opfers verletzen könnten, so die Begründung zum Beschluss der Kammer. Philipp A. hatte die sexuelle Beziehung zu der damals 13-Jährigen bereits in seinem Schlusswort des Mordprozesses zugegeben. Er wurde am 4. November 2011 nach 23 Verhandlungstagen wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Gemeinsam mit seinem Komplizen Vladimir B. (jetzt 28) hatte er in der Nacht des 31. August 2010 dem 41-jährigen Altenpfleger Thomas K. in dessen Wohnung in der Krusensternstraße mit einem Küchenmesser den Hals bis zur Wirbelsäule durchtrennt und anschließend die Wohnung ausgeräumt. "Für diese abscheuliche und grausame Tat gibt es keine Milderung", sagte damals der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Philipp A. und Vladimir B. beschuldigten sich gegenseitig, die Tat begangen zu haben. Am 1. Oktober wird der Prozess zum sexuellen Missbrauch fortgesetzt.
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